Der Stadtrat der Stadt Karlstadt fasste am 30.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes "Am Stiegel II" in Heßlar.
Mit Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Festsetzungen angepasst
· Firsthöhe 9,00 m
· Unterste Bezugspunkt
· Dachneigung 25 Grad - 38 Grad
· max. 2 Vollgeschosse
· Festsetzung zu Kniestöcken entfällt
· Flachdächer von Garagen und Nebenanlagen müssen begrünt werden
· Die Länge von Garagen/ Nebenanlagen wird auf 9,00 m festgesetzt
· Stellplätze sind außerhalb des Baufensters zulässig
Durch die Änderung der oben genannten Punkte, wird eine Nachverdichtung ermöglicht und dem Grundsatz der Flächenersparnis nachgekommen.
Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Stiegel II" 1. Änderung umfasst die Grundstücke: Fl.-Nrn. 173, 173/1, 173/2, 173/3, 173/4, 173/5, 173/6, 173/7, 173/8, 173/9, 173/12, 173/13, 173/14, 173/15, 173/16, 173/17, 173/20, 173/18, 18
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss billigte einstimmig den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Stiegel II" in Heßlar.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |