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öffentlich


1. Änderung der Gebührensatzung für die Städt. Sing- und Musikschule Karlstadt



Sachvortrag:
 
In der Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2023 wurden letztmals die Gebühren der Städtischen Sing- und Musikschule angepasst. Vor dieser Anpassung waren die Gebühren 2016 erhöht worden.
 
Dies hat zur Folge, dass die Gebühren an der Städtischen Sing- und Musikschule Karlstadt im Vergleich zu den umliegenden Sing- und Musikschulen zum Stand 2023 um ca. 15 Prozent niedriger waren.
 
Bei der letztjährigen Erhöhung wurde bereits darauf hingewiesen, dass auch in diesem und auch im nächsten Jahr eine 5-pozentige Erhöhung erfolgen soll, um eine Angleichung zu den umliegenden Musikschulen herzustellen.
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensatzung zur Satzung für die Städt. Sing- und Musikschule Karlstadt um 5 Prozent zu erhöhen ab Beginn des Musikschuljahres 2024/2025 im September 2024.
 
Die bisherigen und die neuen Beträge sind in der Dateianlage zu der Sitzungsvorlage ersichtlich.

Zur Information wird mitgeteilt, dass die Beträge auf volle Euro aufgerundet wurden.
 
 
 

Beschluss:
Der Stadtrat beschloss einstimmig die 1. Änderung der Gebührensatzung der Städt. Sing- und Musikschule Karlstadt mit Wirkung vom 01.09.2024 (ab dem Schuljahr 2024/2025).

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 




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