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öffentlich


Höchstspannungsleitung Mecklar-Dipperz-Bergrheinfeld West (Vorahben 17), Abschnitt B (Dipperz - Bergheinfeld West)



Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 25.10.2023 teilt die Bundesnetzagentur mit, dass der Vorhabensträger TenneT TSO GmbH zur Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen den Netzverknüpfungspunkten Dipperz in Hessen und Bergheinfeld West in Bayern eine 380-kV-Freileitung plant. Es handelt sich dabei um einen Abschnitt des Vorhabens 17 des Bundesbearfsplangesetzes, für das die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung durchführt.
 
Am 18.10.2021 hat der Vorhabensträger einen Antrag auf Durchführung des Bundesfachplanungsverfahrens für den o. g. Planungsabschnitt bei der Netzagentur gestellt. Ziel der Bundesfachplanung ist die Festlegung eines raum- und umweltverträglichen Trassenkorriodors, innerhalb dessen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren der konkrete Verlauf der Leitungstrasse bestimmt wird.
 
In diesem Verfahren hat die Bundesnetzagentur im November 2021 eine Antragskonferenz durchgeführt. Hierzu hat der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss am 07.12.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
 
Auf Grundlage dieser Ergebnisse hat die Bundesnetzagentur im August 2022 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Gem. § 9 Abs. 2 NABEG fordert die Bundesnetzagentur nun die Stadt Karlstadt zu einer Stellungnahme bis zum 05.01.2024 auf.
 
Im Beschluss des Bauausschusses vom 07.12.2021 wurden die Trassenkorridorsegemente B33 und B36, die das Stadtgebiet in Gambach, Karlstadt und Heßlar tangieren, abgelehnt.
Die wesentlichen Gründe hierfür waren:
-       die Nähe zur aktuellen und künftigen Wohnbebauung (300 m in Gambach)
-       Durchschneidung der ausgewiesenen Windkraftflächen im Stadtteil Heßlar
-       Inanspruchnahme von städtischen Waldflächen
 
Die in der Stellungnahme von 2021 dargelegten Raumwiderstände sind unverändert.
 
Wesentliche Änderung ist die Verschwenkung des Trassenkorridorsegmentes B33 in südwestliche Richtung zum neuen Trassenkorridorsegment B33b. Hierzu wird auf die Anlagen im RIS verwiesen. Die Beschreibung dieser Verschiebung und die sog. Grobprüfung ist dort ebenfalls hinterlegt.
 
Die Grobprüfung dieser Verschwenkung kommt zu folgendem Ergebnis:
Die Verschwenkung in südlicher Richtung stellt eine sinnvolle Option dar, da der sehr hohe Raumwiderstand (Steinbruch) umgangen wird. Zudem werden neue Flächen mit einem deutlich niedrigen Raumwiderstand (I) in das Segment aufgenommen. Im Ergebnis werden keine Nachteile erkannt. Zudem bleibt die mögliche Bündelung der künftigen Höchstspannungsleitung mit der bestehenden 380-kV-Leitung bestehen. Es wird noch angemerkt, dass die Querung von Wäldern minimiert und Gebiete mit hohem Schutzbedürfnis gemieden werden. Seitens der Verwaltung ist anzumerken, dass das Schutzgut Mensch/Siedlung in dieser Prüfung nicht angesprochen wird, obwohl die Trasse damit deutlich Richtung Ortsteil Gambach verschoben wird.
 
Im Trassenkorridorsegment verlaufen bereits zwei 110-kV-Leitungen sowie eine 380-kV-Leitung.
 
Es bleibt in der gesamten Prüfung unberücksichtigt, dass für die Überwindung des Raumwiderstandes ggf. die Verlegung der Bestandleitung nötig wird. Für die Führung der bestehenden 380-kV-Leitung und der neu geplanten verbleibt lediglich ein schmaler Korridor zwischen dem Schotterwerk und den Schutzabständen zur Wohnbebauung und Siedlung von Gambach. Durch diesen begrenzten Bereich sollen zwei Hochspannungsleitungen geführt werden. Zudem muss die 110-kV-Letiung und die 380-kV-Leitung gekreuzt oder zumindest angebunden werden.
 
Die Verschwenkung des Korridorsegmentes in süd-südwestliche Richtung stellt eine Belastung für den Stadtteil Gambach dar, der widersprochen werden muss. Eine mögliche Trasse rückt somit deutlich näher an den Siedlungsbereich heran. Eine mögliche Trasse, wie in den Unterlagen dargestellt ist, verläuft innerhalb der dargestellten Schutzabstände des Siedlungsbereiches.
 
Der Stadtteil Gambach ist aktuell durch zwei 110-kV- und eine 380-kV-Leitung bereits hoch belastet. Diese Leitungen müssen, wie bereits ausgeführt, gekreuzt werden. Nach Ansicht der Verwaltung bleibt bei der Gesamtbeurteilung das Schutzgut Mensch im Vergleich zu anderen Schutzgütern deutlich zurück und wird im Grunde nicht erwähnt. Die Freizeit- und Naturfläche der Bewohner des Stadtteiles ist mit einer Vielzahl von Masten bereits belastet und würde mit diesem Trassenverlauf weiter beeinträchtigt werden.
 
Die Stadt Karlstadt ist Mitglied im Verein MSP-Link. Die Vorstandschaft hat in der letzten Sitzung einen einstimmigen Beschluss gefasst, den Ausschluss des Strangs B der Fulda-Main-Leitung aufgrund der vermeintlichen Riegelwirkung des Wasserschutzgebietes Römershang juristisch prüfen zu lassen. Das juristische Gutachten liegt noch nicht vor. Wir werden das Ergebnis in unsere Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur aufnehmen.
 
 
 
 

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss nimmt zur Bundesfachplanung der Höchstspannungsleitung Mecklar - Dipperz - Bergrheinfeld West (Vorhaben 17), Abschnitt B (Dipperz - Bergheinfeld West) im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und § 41 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wie folgt Stellung:
 
Die Gemarkungen Gambach und Heßlar und somit die Belange der Stadt Karlstadt werden durch das Trassenkorridorsegment B33 bzw. durch die Verschwenkung durch B33b berührt.
 
Durch die Verschwenkung des Trassenkorridorsegmentes B33 zu B33b rückt ein möglicher Leitungsverlauf noch näher an aktuelle und künftige wohnbauliche Bereiche des Stadtteiles Gambach heran. Der Abstand des Ortsrandes zum Trassenkorridorsegment liegt deutlich unter 300 m. Die potenzielle Trassenachse östlich vom Stadtteil Gambach verläuft durch die Siedlungsabstandsflächen bis 200 m (Außenbereich) und bis 400 (Innenbereich). Dieser Trassenverlauf wird durch die Stadt Karlstadt kategorisch abgelehnt.
 
Durch die dargestellten Siedlungsabstände und das weiter östlich vorhandene Abbaugebiet (Steinbruch) verbleibt ein sehr schmaler Korridor durch den bereits die bestehende 380-kV-Leitung verläuft und die geplante Leitung geführt werden muss. Es fehlen in den Unterlagen jegliche Aussagen hierzu, wie dies bewerkstelligt werden soll.
 
Der Stadtteil Gambach ist durch zwei bestehende 110-kV- und eine 380-kV-Leitung bereits sehr hoch belastet. Bestehende Leitungen verlaufen unmittelbar nördlich am Siedlungsbereich vorbei. In der Gesamtbewertung bleibt die Betrachtung des Schutzgutes Mensch außen vor. Die bestehenden Freizeit- und Erholungsflächen werden durch die Planung künftig mit einer noch größeren Anzahl von Masten und Leitungen beeinträchtigt. Zudem fehlen Angaben, wie die Kreuzung der bestehenden Anlagen erfolgen soll.
 
Es soll geprüft werden, den Neubau der Fulda-Mainleitung in Gambach mit einem Umspannwerk enden zu lassen und diese Leitung mit der bestehenden 380 kV-Leitung zu verknüpfen.
 
Die Verschwenkung des Trassenkorridorsegmentes 33 zu 33b wird durch die Stadt Karlstadt aus den vorgenannten Gründen abgelehnt. Ebenso wie das Trassenkorridorsegment B33. Insoweit wird auf die Beschlussfassung vom 07.12.2021 verwiesen. Die angeführten Belange wurden in keinster Weise berücksichtigt.
 
Im weiteren Verlauf durchschneidet die Trasse den sehr hohen Raumwiderstand des Windparks im Norden des Stadtteiles Heßlar. Dies stellt einen Eingriff in das Planungsrecht der Stadt Karlstadt dar und führt auch für diesen Bereich zu einer Ablehnung des geplanten Korridors.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 



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Tel.: 09353 7902-0
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