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öffentlich


Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3823/9 der Gemarkung Karlstadt



Sachvortrag:
 
Die Bauherrschaft legt einen Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3823/9, Im Wurzgrund 7 vor.
Das Vorhaben stimmt nicht mit der Festsetzung des Bebauungsplanes "Arnsteiner Straße - Stationsweg" 1. Änderung überein. ´
Die Bauherren haben für das Vorhaben eine Befreiung bzgl. einer Überschreitung von 7,84 m gegenüber der festgesetzten Garagenlänge von 8,00 m.
Die Überschreitung entsteht, da sich das Carport an die bestehende Garage anschließen soll.
 
 
Historie:
 
Mit Bauantrag von 08/2021 legte die Bauherrschaft einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3823/9 im Wurzgrund 7 vor.
Das Vorhaben stimmte nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Arnsteiner Straße - Stationsweg" 1. Änderung überein. Die Bauherren beantragten für das Vorhaben 5 Befreiungen. Unter anderem wurde für die Überschreitung von 1,00 m der festgesetzten Garagenlänge und für die Überschreitung der Baugrenze mit der Garage von 5,00 m eine Befreiung beantragt.
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstausschuss stimmte den Befreiungen zu.
 
 
Die bestehende Garage überscheitet die Länge um 0,99 m, somit hat die Garage eine Gesamtlänge von 8,99 m. Durch die geplante Errichtung des Carports, würde die festgesetzte Grenzlänge um 7,84 m überschritten werden und somit eine Gesamtlänge auf der Grenze von 15,84 m ergeben.
Die Verwaltung bittet um Beratung über den weiteren Antrag zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes "Arnsteiner Straße - Stationsweg" 1. Änderung bzgl. der Gesamtlänge der Garagen von 8,00 m. Befreiungen in diesem Umfang wurden in diesem Bereich noch nicht erteilt.
Die Nachbarn haben dem Antrag auf Befreiung zugestimmt.
Das Landratsamt hat der isolierten Abweichung zugestimmt.



 


 

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss stimmte nicht der Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 3823/9 der Gemarkung Karlstadt zu. Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der festgesetzten Garagenlänge wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 
 



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