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öffentlich


Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB in der Eußenheimer Straße in Karlstadt



Sachvortrag:
 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kita Eußenheimer Straße" in Karlstadt beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13b BauGB.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschlusses fand in der Zeit vom 25.01.2023 bis einschl. 27.02.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Auslegung der Planentwürfe gem. §3 Abs. 2 BauGB statt. Gleichzeitig wurde die Unterrichtung gem. § 4 Abs. 2 BauGB der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Diese hatten Gelegenheit bis zum 27.02.2023 ihre Stellungnahme abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstausschusses am 27.06.2023 behandelt.
Am 18.07.2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht, das beschleunigte Verfahren gem. §13 b BauGB für nichtig. Wegen der Unvereinbarkeit mit Unionsrecht.
Daher ist ein Wechsel des Verfahrens erforderlich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Main-Spessart, soll anstelle eines Bebauungsplanes, Baurecht über eine Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BauGB geschaffen werden.
Inhaltlich sind folgende Festsetzungen gegenüber dem Bebauungsplanentwurf vorgesehen:
Die Festsetzungen in der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung sind gegenüber dem Bebauungsplan deutlich reduziert.

Aus den Festsetzungen herausgenommen werden:

-          Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, mit Ausnahme der Baugrenzen.
-          Festsetzungen zu den Verkehrsflächen sowie den Ein- und Ausfahrten.
-          Festsetzungen für die Flächen für Nebenanlagen.
-          Festsetzungen zu Geh- und Leitungsrechten.
-          Festsetzungen zum Schallschutz.
Im Zuge des Verfahrenswechsels ist nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung inkl. Eingriffsregelung notwendig. Es wird deshalb für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen die Grünfläche Fl. Nr. 999 als Ausgleichsfläche festgesetzt.
Das Flurstück Nr. 922/7 wird aus dem Umgriff herausgenommen, da es sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt wird eine Anbauverbotszone von 20 m als Hinweis in die Planzeichnung übernommen.
 
 
 

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1.        Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstausschuss beschließt das Verfahren nach § 13 b BauGB einzustellen.
2.        Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs.4 Nr. 2 und 3 BauGB für die Grundstücke der Fl.Nr 916, 916/1, 916/2, 916/3, 998/2, 998/3, 997/1, 999 Teilfläche Fl.Nr. 922 und 997 Gemarkung Karlstadt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 



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