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öffentlich


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan "Laudenbach Süd-West Erweiterung" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren in der Gemarkung Laudenbach;
Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Das Bau-Ingenieur-Büro Robin Schreier, 97076 Würzburg, stellte am 04.09.2023 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Erweiterung der bestehenden Photovoltaikanlage "Laudenbach Süd-West" in der Gemarkung Laudenbach.
 
Der Antrag umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 3301 (Weg), 3303 bis 3305, 3379, 3380, 3309 bis 3311, 3315 (Weg), 3403 bis 3405, 3396 und 3397 der Gemarkung Laudenbach. Die Fläche beträgt ca. 23 Hektar.
 
Bauherr ist die Dynna Solar Karlstadt GmbH + Co. KG in 61462 Königstein, vertreten durch Herrn Friedrich Diel und Herrn Peter Brumm.
 
Herr Diel und das Ingenieurbüro Schreier führten vorab Gespräche mit der Verwaltung um die Erweiterung verwirklichen zu können.
 
Erläuterungen des Ingenieurbüros Schreier:
Auf 13 Ackergrundstücken soll der bestehende Solarpark neben der Bahnlinie um 23 Hektar erweitert werden. Die neue Solarfläche ist vom Main aus nicht einsehbar und wird von allen vier Seiten von grünen Waldflächen umgeben.
Bei den Eigentümer*innen der Grundstücke handelt es sich um Privateigentümer sowie die Stadt Karlstadt. Die Bewertungszahl liegt bei den meisten Ackerflächen unter 42.
Die Solarmodule stehen 80 cm über dem Boden und max. 2,90 m über dem Gelände. Durch den großen Abstand zwischen den Modulreihen von 3,5 m wird ein breiter Grünstreifen stark besonnt. Des Weiteren sollen zwischen den Modulen abwechslungsreiche Blühstreifen entwickelt werden. In der Mitte des Solarparks liegt die zentrale Grün- und Ausgleichsfläche (Fl.-Nr. 3371).
 
Stellungnahme der Gemeinde:
Grundstücke, welche im Eigentum der Stadt stehen, können zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde mit dem Fachbereich 4, Liegenschaften, besprochen.
 
Zur Prüfung der oben genannten Flächen wurden die Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger zur Steuerung von Photovoltaikanlagen der Regierung von Unterfranken herangezogen.

Folgende Fachkarten werden hierbei zur Verfügung gestellt:
-         Natur und Artenschutz
-         Landschaft und Kultur
-         Wald und Landwirtschaft
-         Wasser, Bodenschätze, Windkraft
-         Ergebniskarte

Hierbei wurde anhand der Ergebniskarte festgestellt, dass die Flächen einen geringen bis teilweise mittleren Raumwiderstand aufweisen und grundsätzlich größtenteils geeignet sind.
 
Im Einzelnen liegen Teilbereiche in nur bedingt geeigneten Flächen vor:
-         Laut Fachkarte Wald und Landwirtschaft wird in Teilbereichen die Ertragsfähigkeit als hoch eingestuft (61-75)
-         Laut Fachkarte Landschaft und Kultur liegt ein kleiner Bereich in einer Landschaftsbildeinheit mit überwiegend hohem charakteristischen landwirtschaftlichen Eigenart und hoher Erholungseignung
-         Gemäß der Fachkarte für Natur- und Artenschutz werden zwei kleine Abschnitte mit überwiegend hoher Wertstufe für Arten und Lebensräume einkategoriert
 
Bonität
Bzgl. der Fl.-Nrn. 3303 - 3305 wird aufgrund der hohen Bonität um Beratung und Entscheidung durch das Gremium gebeten:
-         Fl.-Nr. 3303
Gesamtgröße: 1,8 ha
Bonität 62: 1,4 ha
Bonität über 50: 0,3 ha
Bonität 34: 0,1 ha
-         Fl.-Nr. 3304
Gesamtgröße: 1,1 ha
Bonität 62: 0,9 ha
Bonität über 50: 0,2 ha
-         Fl.-Nr. 3305
Gesamtgröße: 3,1 ha
Bonität 62: 2,6 ha
Bonität über 50: 0,5 ha

Insgesamt weisen somit 4,9 ha eine sehr hohe (62) und 1,0 ha eine hohe (über 50) Bonität auf. Es ist von einem durchschnittlichen Wert von ca. 60 auszugehen. Es ist zu entscheiden ob die Flächen zur Arrondierung der Gesamtanlage in diesem Bereich im Geltungsbereich verbleibt oder auf Grund der Wertigkeit Ackerland bleiben soll.
 
 
Die Bonität der Fl.-Nrn. 3309 bis 3311 beträgt durchschnittlich 42 und die restlichen Grundstücke (Fl.-Nrn. 3301, 3379, 3380, 3315, 3403 - 3405, 3396 und 3397 weisen eine Bonität von durchschnittlich 30 - 42 auf.
 
Die gesamte Fläche der Erweiterung beträgt 23 ha.
 
 
 
 
 
 
 
 
Bürgerbeteiligung
Die GenoEnergie Karlstadt eG wird mit 5% an der Projektgesellschaft beteiligt. Somit können die Bürger*innen sich über die Genossenschaft an der Gesellschaft beteiligen.
Von den Antragstellern wurden zunächst Nachrangdarlehen als sog. "Bürgerbeteiligung" vorgeschlagen, von der Verwaltung auf Grund der bisherigen Beschlussfassungen im Gremium aber abgelehnt.
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, mit dem Investor erneut Gespräche hinsichtlich der Höhe der Bürgerbeteiligung zu führen. Im Gespräch war ein Anteil von rd. 20%.
 
 
Einspeisung
Die Einspeisung soll in das Umspannwerk in Karlstadt erfolgen. Entsprechende vertragliche Regelungen hinsichtlich der Leitungsverlegung sind mit der Stadt Karlstadt zu treffen.
Die Errichtung eines Umspannwerkes wird von der Dynna Solar Karlstadt GmbH + Co. KG ausgeschlossen.
 
Insgesamt werden die Erweiterung und Abrundung der bestehenden Solarparks sehr positiv gesehen.
 
Hinsichtlich der Durchführung der Bauleitplanverfahren und Kostentragung ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
 
 
 

Beschluss:
 
Der Stadtrat beschloss einstimmig für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage die Durchführung der 6. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Laudenbach Süd-West Erweiterung" in der Gemarkung Laudenbach.
Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaikanlage".
 
Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 3301, 3379, 3380, 3309 bis 3311, 3315, 3403 bis 3405, 3396 und 3397 der Gemarkung Laudenbach
 
Mit der Dynna Solar Karlstadt GmbH + Co. KG ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 



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