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öffentlich


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan "Solarpark Münzberg", sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren in der Gemarkung Stetten;
Aufstellungsbeschluss



Sachvortrag:
 
Die Firma Südwerk Energie GmbH, 96224 Burgkunstadt, stellte am 10.07.2023 erneut einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Verwirklichung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Stetten.
 
Der Antrag umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 7627, 7628, 7629, 7634, 7636 und 7637 (Teilfläche) der Gemarkung Stetten. Die Fläche beträgt ca. 18,17 Hektar.

Zur Prüfung der oben genannten Flächen wurden die Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger zur Steuerung von Photovoltaikanlagen der Regierung von Unterfranken herangezogen.

Folgende Fachkarten werden hierbei zur Verfügung gestellt:
-         Natur und Artenschutz
-         Landschaft und Kultur
-         Wald und Landwirtschaft
-         Wasser, Bodenschätze, Windkraft
-         Ergebniskarte

Hierbei wurde festgestellt, dass die Flächen einen geringen Raumwiderstand aufweisen und geeignet sind. Des Weiteren wurde in der Alternativflächenprüfung eines anderen Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage der Bereich als geeignet beurteilt.

Die Bonität der gesamten Fläche beträgt zwischen 25 und 30. Lediglich ein kleiner Teil der Fl.-Nr. 7636 von ca. 3.060 qm weist eine Bonität von 54 auf.

Die Fl.-Nrn. 7630 bis 7633 trennen die zu überplanenden Flächen, sodass eine Splittung in zwei Anlagen erfolgt. Dies ist gemäß den früheren Sitzungen des Stadtrates nicht gewünscht. Bei der Splittung handelt es sich jedoch um einen kleinen Bereich, sodass dieser nach Ansicht der Verwaltung in diesem Einzelfall nicht entscheidend ist. Es handelt sich hierbei um zwei Feldwege mit ca. 5,30 m und 4,00 m Breite und zwei Ackerflächen mit ca. 14,50 m und 133,00 m Breite auf einer Länge von etwa 94,00 m.
Die Fernwirkung wird als äußerst gering eingestuft, da die Anlage auf einem Höhenrücken vor und zwischen bestehenden Waldstrukturen liegt und vor diesem Hintergrund nahezu verschwinden.
Die Flächen liegen außerdem über 550 m zu den nächsten Häusern der Ortschaften Stetten und Heßlar entfernt. Gemäß der bereits vorab durchgeführten Einsehbarkeitsanalyse ist der Bereich der Anlage von der Bebauung aus nicht einsehbar.
 
 
 
 
 
Zur Bürgerbeteiligung wurde folgendes von der Südwerk Energie GmbH vorgeschlagen:
Statt des Nachrangdarlehens wird das Bürgersparen angeboten.
Das ist wie ein Sparbuch und einlagengesichert bis 100.000,00 Euro. Eine Beteiligung ist ab 500,00 Euro möglich und der "Kuchen" soll an alle Interessierten gleich verteilt werden.
 
Daneben können individuelle Beteiligungsmöglichkeiten erarbeiten bzw. mit eingebaut werden:
-       Eine bestehende, örtliche Energiegenossenschaft könnte sich an der Betreibergesellschaft des Solarparks beteiligen - sofern die Energiegenossenschaft das will. Darüber könnten sich dann Bürger und Bürgerinnen nach den Statuten der Genossenschaft beteiligen.
-       Man könnte die Bürger über ein "KG-Modell" direkt an der Betreibergesellschaft beteiligen. Dann wäre der Mindestinvestitionsbetrag aber bei 5.000 Euro. Chancen und Risiken sind dann höher als bei den vorgenannten Varianten.
-       Statt einer Beteiligung einzelner Bürger, könnte man sich auch direkt oder über eine kommunale Gesellschaft an der Betreibergesellschaft des Solarparks beteiligen. Damit hätte dann jeder etwas von den Erträgen aus dem Solarpark, unabhängig von der Investitionsmöglichkeit des einzelnen Bürgers.

Bzgl. der Einspeisung wurden folgende Optionen von der Südwerk Energie GmbH erarbeitet:
-       Anschluss des Solarparks mit einem Solarpark in Thüngen in der Dürrbachau (Würzburg)
-       Anschluss des Solarparks mit einem Solarpark in Eußenheim am Umspannwerk Gambach
-       Separater Anschluss bei Schönarts (laut der unverbindlichen schnellen Anschlussprüfung von Bayernwerk
-        
Ein Umspannwerk ist nicht geplant.

Hinsichtlich der Durchführung der Bauleitplanverfahren und Kostentragung ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.


 

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss empfahl einstimmig dem Stadtrat für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage die Durchführung der 5. Änderung der Neufassung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Münzberg" in der Gemarkung Stetten.
Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Freiflächenphotovoltaikanlage".
 
Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 7627, 7628, 7629, 7634, 7636 und 7637 (Teilfläche) der Gemarkung Stetten.
 
Mit der Südwerk Energie GmbH ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Investor über die Höhe der Bürgerbeteiligung zu führen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 



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