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öffentlich


Beteiligung von Haus- und Grundbesitzern an einer Photovoltaik-Freiflächenanlage deren Immobilien in denkmal- oder in ensemblegeschützten Bereichen liegen; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2023



Sachvortrag:
 
 
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hombach,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates!

Auch mit Änderung unserer Altstadtsatzung bleibt die Nutzung von Photovoltaik und Solaranlagen auf Dächern trotz neuerer Technologien für verschiedene Bereiche in unserer historischen Altstadt sowie manchem Altortkern den dortigen Hauseigentümer verwehrt. Auch in den Siedlungsbereichen kann es Gründe geben, dass das eigene Dach nicht für die Energieerzeugung sinnvoll nutzbar ist.
 
Nach Änderung unserer Altstadtsatzung bleibt die letzte Entscheidung über die Zulässigkeit und Verträglichkeit einer Photovoltaik/Solaranlage bei der unteren Denkmalbehörde im Landratsamt.
 
Grundstücks- bzw. Hausbesitzer sind dort so vielfach gehindert trotz eigenem Willen aktiv selbst etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen und von der Möglichkeit der Gewinnung von Solarenergie und Solarthermie alternativlos ausgeschlossen sind.
 
Die CSU-Stadtratsfraktion Karlstadt beantragt, die Verwaltung der Stadt solle zeitnah prüfen, wie Grund- und Hausbesitzern die Beteiligung an einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden kann. Dies soll bevorzugt für die Grund- und Hausbesitzer gelten deren Immobilien in denkmal- und ensemblegeschützten Bereichen liegen. Damit würden wir diesen betroffenen Bürgern die Chance für erneuerbare Energien eröffnen.
 
Wir bitten den Bürgermeister und die Verwaltung, den Stadtrat und die Bürger über diesen Antrag laufend und transparent zu unterrichten.



Angebot der Dynna Solar Karlstadt GmbH & Co KG vom 10.12.2023

Sehr geehrter Herr Hombach,
sehr geehrter Herr Amrhein,

im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss haben Herr Diel und ich uns mit Herrn Fella, dem Vorstand der GenoEnergie Karlstadt eG getroffen und die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung diskutiert. Folgende Dinge wurden ausgetauscht:

  • Eine prospektfreie Beteiligung von Bürgern hat der Gesetzgeber über die sogenannte Schwarmfinanzierung vorgesehen. Typischerweise beteiligen sich Bürger dann über Nachrangdarlehen oder Genussrechte. Für bis zu 20 Personen ist auch eine KG-Beteiligung möglich. Da von Seiten der Stadt geäußert wurde, dass man diese Form der Beteiligung nicht wünscht, wurde das Thema nicht weiter vertieft.
 
  • Über die GenoEnergie kann eine indirekte Bürgerbeteiligung erfolgen. GenoEnergie könnte sich an dem Projekt beteiligen und damit wären dann mittelbar die bestehenden Genossen und ggf. neu aufzunehmende Genossen an dem Projekt beteiligt. Herr Fella kann sich eine Beteiligung vorstellen, hat dabei aber einige Rahmenbedingungen gesetzt:

    • Er möchte keine Minderheitsbeteiligung an einer Gesellschaft haben, die direkte Beteiligung an der Dynna Solar Karlstadt kommt also nicht in Frage. 
 
    • Er würde gerne auf einer Teilfläche des Bebauungsplangebiets eine Solaranlage mit einer eigenen Gesellschaft betreiben, konkret wurden die direkt an den bestehenden Solarpark der GenoEnergie grenzenden Flurstücke benannt. 

    • Er wünscht die Übernahme der genannten Flurstücke samt rechtskräftig aufgestellten Bebauungsplan und Zusage für einen eigenen Netzverknüpfungspunkt. Im Gegenzug erhält Dynna Solar Karlstadt eine Entschädigung. Nach Übertragung aller notwendigen Rechte würde der Bau und Betrieb der Anlage dann auf eigene Rechnung der GenoEnergie erfolgen. 

  • Die genannten Rahmenbedingungen sind für beide Parteien vernünftig. Eine verbindliche Zusage der GenoEnergie zur Realisierung des eigenen Solarparks kann erst nach Vorliegen aller Genehmigungen und dem eigenen Netzanschlusspunkt erfolgen. 

Aus meiner Sicht haben wir damit einen guten Weg definiert, wie die Bürgerbeteiligung umgesetzt werden kann. Wenn dies auch im Sinne der Stadt Karlstadt ist, würden wir den Weg so weiterverfolgen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter 0174-3487213 zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Peter Brumm.


Dynna Solar Karlstadt GmbH & Co KG
Am Ellerhang 3
61462 Königstein i.Ts.
 
 
 
 
Stellungnahme der GenoEnergie Karlstadt eG vom 27.11.2023
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hombach

es geht ja darum, dass Karlstadter Bürger einen Ersatz für eine Dachanlage auf Ihrem eigenen Gebäude in der Innenstadt bekommen.

Hier ist aus meiner Sicht eher eine Anlage mit EEG Vergütung geeignet. Für den Solarpark Wiesenfeld läuft ja gerade ein Genehmigungsverfahren, den bestehenden Park zu erweitern. Ich gehe da von einer Baugenehmigung bis Mitte nächsten Jahres aus. Hier müsste man dann die Erweiterung so planen, dass eine bestimmte Anzahl von Wechselrichtern für den Erwerb durch Grund- und Hausbesitzer, deren Immobilien in denkmal- und ensemblegeschützten Bereichen liegen, geeignet sind. Auf dieser Fläche besteht eine EEG Einspeisezusage, von daher ist das auf für einen Otto-Normalverbraucher nachvollziehbar.

Direktvermarktung, PPA Verträge usw. sind für den normalen Bürger oft nicht nachvollziehbar und bedürfen immer wieder aufwändige Aufklärungsarbeit.

Sinnvoll wäre nach meiner Einschätzung eine Aufteilung in Einheiten um die 30 - 40 KWpeak. Das würde nach heutiger Rechnung ungefähr ein Invest von 30.000 bis 40.000 EUR bedeuten.

Für die Beteiligung an der GenoEnergie (wenn Laudenbach und eventuell Stetten kommt) wird es zwei verschiedene Bürgerbeteiligungsformen geben.

1) Ausgabe von Genossenschaftsanteilen
2) eventuell als Alternative zur Bankfinanzierung eine Emission von Nachrangkapital

Hintergrund ist, dass beide Anlagen voraussichtlich keine EEG Vergütung haben (Laudenbach ziemlich sicher nicht und evtl. auch nur Stetten über die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren w/Lage im benachteiligten Gebiet)

Für die Ausgabe von Geschäftsanteilen sind dann folgende Eingrenzungen möglich

1)     bestehende Mitglieder
2)     Bürger des Stadtgebietes Karlstadt

Eine weitere Eingrenzung ist nicht möglich.

Freundliche Grüße

Dir. Andreas Fella
Vorstandsvorsitzender



Der Stadtrat nahm ohne Beschlussfassung Kenntnis.






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