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öffentlich


Feststellung der Liquidationsschlussbilanz der Wohnraumbeschaffungs- und Stadtentwicklungs-Gesellschaft Karlstadt mbH i.L. für das Geschäftsjahr 2022



Sachvortrag:
 
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 die Liquidation der Wohnraumbeschaffungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Karlstadt mbH beschlossen. Das Liquidationsverfahren wurde daraufhin eröffnet.
 
Sind die Voraussetzungen wie im vorliegenden Fall für die Verteilung des Gesellschaftsvermögens geschaffen, muss der Liquidator eine Liquidationsschlussbilanz erstellen. Aus ihr ergibt sich das zur Verteilung bestimmte Vermögen unter Berücksichtigung der verbleibenden Aufwendungen.
 
Hierzu ist es notwendig, dass noch ein Gesellschafterbeschluss gefasst wird mit:
           Der Feststellung des Jahresergebnisses
           Der Entlastung des Liquidators
           Die Liquidation wurde zum 31.12.2022 beendet.
           Die Liquidations- und Abschlusszahlung wird innerhalb von einem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses geleistet.
 
Für die Abschlusszahlung erstellt der Steuerberater eine Steuerbescheinigung und Kapitalertragsteueranmeldung für das Finanzamt. (der Entwurf Berechnung KESt ist als Anlage beigefügt).
 
Zum beschlossenen Auszahlungsdatum muss ein Betrag in Höhe von 167.171,37 Euro (einschließlich Nennkapital in Höhe von 130.000,-- Euro) an die Stadt Karlstadt ausgezahlt werden.
Die fällige Kapitalertragsteuer von 12.622,00 Euro und der Solidaritätszuschlag von 694,21 Euro sind dann am 10. des Monats nach der Anmeldung an das Finanzamt zu entrichten, sofern kein Lastschrifteinzug vorliegt.
 
Vom Restguthaben auf dem Bankkonto bei der Sparkasse sind dann noch die Rückstellungen
           Honorar Steuerberater für den Jahresabschluss 2022
           Evtl. weiteres Honorar zur Mandatsbeendigung und Bescheidprüfung
           Kosten Bundesanzeiger, Notar und Handelsregister
zu begleichen.
 
Mit Beendigung der Liquidation und Übermittlung der Steuererklärungen wird beim Notar die Beendigung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Das Handelsregister fragt dann beim Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an. Sobald diese dem Handelsregister vorliegt, wird die Gesellschaft abschließend im Handelsregister gelöscht, damit ist das Liquidationsverfahren der Wohnraumbeschaffungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft GmbH formal beendet.

Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung fasste folgenden Beschluss:
Die Liquidationsschlussbilanz der Wohnraumbeschaffungs- und Stadtentwicklungs-Gesellschaft Karlstadt mbH i.L. 2022 stellt die Gesellschafterversammlung wie folgt fest:

Bilanzsumme
182.987,58 €
AKTIVA
Umlaufvermögen
182.987,58 €
Summe AKTIVA
182.987,58 €
                                  
PASSIVA
Eigenkapital
180.487,58 €
Rückstellungen
2.500,00 €
Summe PASSIVA
182.987,58 €
 
Der Jahresfehlbetrag wird auf 4.477,63 EUR festgestellt. Die Liquidation wird zum 31.12.2022 beendet. Die Liquidations- und Abschlusszahlung wird innerhalb von einem Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses an den Gesellschafter Stadt Karlstadt geleistet.

Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Liquidator die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 
 




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