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öffentlich


Erfrischungsgeld für die im Rahmen der Europawahl am 09.06.2024 eingesetzten Wahlhelfer/Wahlhelferinnen



Sachvortrag:
 
Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Für die Entschädigung der Wahlhelfer/Wahlhelferinnen sieht § 10 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) ein Erfrischungsgeld vor. Das Erfrischungsgeld wird im Rahmen der Festbeträge für die pauschale Wahlkostenerstattung nach § 25 Abs. 1 Europawahlgesetz (EuWG) i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes berücksichtigt (§ 10 Abs. 2 EuWO); diese Beträge werden bei der Berechnung der Pro-Kopf-Beträge für jede Gemeinde unabhängig von den tatsächlich gewährten Beträgen zugrunde gelegt. Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde; sie bestimmt, ob und in welcher Höhe und ggf. in welcher Staffelung (je nach ausgeübter Funktion) es gewährt wird. Die Gemeinde kann eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Höhe (neben dem Vorsitzenden) auch für den Schriftführer und für deren jeweiligen Stellvertreter vorsehen. Ebenso kann die Gemeinde auf eine Staffelung insgesamt verzichten und allen Wahlvorstandsmitgliedern den gleichen Betrag gewähren.
 
Die Stadt Karlstadt verzichtet schon seit vielen Jahren auf eine Staffelung des Erfrischungsgeldes und gewährt im Zuge der Gleichbehandlung allen Mitgliedern des Wahlvorstandes den gleichen Betrag.
 
Wie bei der Vorbereitung der letzten Wahlen festgestellt werden musste, nimmt die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelfer kontinuierlich ab. Um dem entgegenzuwirken, schlägt die Verwaltung vor, die Auszahlung des Erfrischungsgeldes für alle Wahlhelfer auf einheitlich 50,00 € festzusetzen.
 
Auch bei den Städten Lohr a.Main und Marktheidenfeld wird den Wahlhelfern ein einheitliches Erfrischungsgeld i.H.v. 50,00 € gewährt.
 
Bei einem Wahlseminar der BVS anlässlich der Europawahl am 08.02.2024 wurde unter den Teilnehmern abgefragt, in welcher Höhe in den einzelnen bayerischen Gemeinden das Erfrischungsgeld ausgezahlt wird. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass für das Erfrischungsgeld zwischen 40,00 € bis 50,00 € veranlagt wird, vereinzelt sogar bis 75,00 €.
 

Beschluss:
Der Stadtrat beschloss einstimmig, allen Mitgliedern des Wahlvorstandes/Briefwahlvorstandes für die Europawahl am 9. Juni 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Herr Wittstadt hatte den Sitzungssaal verlassen.




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Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
Tel.: 09353 7902-0
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