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öffentlich


Umleitung wegen Vollsperrung der StStr. 2300 im Stadtteil Laudenbach; Antrag der Fraktion im Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen vom 07.02.2024



Sachvortrag:
 
Herr Wittstadt verlas den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
 
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Hombach, sehr geehrte Stadtratskolleginnen und Kollegen, 
 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt:
 
Es wird unverzüglich eine Ausweichstrecke für die Zeit der Vollsperrung der St 2300  Laudenbach - Mühlbach für Pkw mit 2,8 t oder 3,5 t Gesamtgewicht auf dem Radweg zwischen Laudenbach und Klein-Laudenbach eingerichtet. 
 
Für die geplante Vollsperrung der St. 2300 zwischen Mühlbach und Laudenbach beantragen  wir, auch für die betroffenen Laudenbacher Bürgerinnen und Bürger, den örtlichen PKW- Verkehr über eine Not-Behelfs-Umfahrung der Baustelle zu gewährleisten. Die natürliche  Verkehrsbeziehung für Laudenbach ist Laudenbach-Karlstadt. Gleichermaßen für Menschen  die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind bzw. aus den unterschiedlichsten Gründen unterwegs sein müssen. 
 
Unser Vorschlag: Der Radweg wird für die Dauer der Maßnahme für den örtlichen PKW- Verkehr als Not-Behelfs-Umfahrung mit einspuriger Ampelregelung ausgewiesen. Die  ausschließliche Fuß- und Radwegeregelung für diese Zeit wird außer Kraft gesetzt.  Radfahrern bleibt die Nutzung gleichberechtigt freigestellt.  
 
Ortskundigen Fußgängern und Radfahrern ist der unbefestigte Erdweg am Mainufer bekannt. Auf diesen muss nicht hingewiesen werden. 
 
Ergänzend regen wir an, die Einschränkungen durch die geplante städtische  Abbruchmaßnahme in Mühlbach auf ein zeitliches Mindestmaß zu beschränken, so dass auch die dadurch entstehenden Verkehrsbehinderungen gering gehalten werden können. 
 
Nachdem erst kürzlich, mit Veröffentlichung in der Presse durch das staatliche Bauamt  bekannt wurde, dass die vorgesehene Sicherungsmaßnahmen und die Vollsperrung bis zum 1. Mai geplant sind, ist eine Ampellösung am Radweg - wie oben beschrieben - notwendig und  verhältnismäßig. 
 
Neben der Installation einer vorübergehenden Ampel, ist auch das Verstärken der  Fahrbahnränder des Radwegs vorzunehmen. Auch geringe Erhebungen, wie der Kanalschacht an der Einschleifungssituation an der Einmündung Bandwörthstr./Radweg sind mit Schotter  oder Mineralbetonschüttung zu modellieren. Eine Rücknahme der Fahrbahnrandverstärkung  nach Beendigung der Maßnahme muss nicht stattfinden, so dass sich die Arbeiten in  vertretbarem  Umfang bewegen. Es ist bekannt, dass die grundsätzliche Tragfähigkeit des  Radwegs zur Aufnahme des PKW-Verkehrs gegeben ist.  

 
Wir bitten diesen Antrag, da dringlich, in der nächsten Stadtratssitzung zu behandeln.
 
Höchstvorsorglich kündigen wir andernfalls einen entsprechenden Behandlungsantrag an.

 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Aufgrund notwendiger Felssicherungsarbeiten zwischen Laudenbach und Klein-Laudenbach hat das Staatliche Bauamt Würzburg als zuständiger Straßenbaulastträger die Staatsstraße 2300 in dem v. g. Bereich für den Zeitraum der Bauarbeiten (05.02.2024 - 01.05.2024) für den Verkehr vollständig gesperrt.
Gemäß der verkehrsrechtlichen Anordnung des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom 29.01.2024 - welche nach Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart (Untere Straßenverkehrsbehörde) und der Polizeiinspektion Karlstadt - ergangen ist, erfolgt die Umleitung für den Fahrverkehr über Himmelstadt - Zellingen - Mainbrücke - Retzbach - B 27 nach Karlstadt und zurück.
Diese Umleitungsstrecke hat eine Länge von ca. 15 km.
Die direkte Wegstrecke zwischen Laudenbach und Karlstadt beträgt ansonsten 2 km, was demnach eine zusätzliche (einfache) Wegstrecke von ca. 13 km für die Fahrzeugführer aus Laudenbach bedeutet, um nach Karlstadt zu gelangen.
Alternativ steht noch die Gemeindeverbindungsstraße nach Stadelhofen und von dort die Staatstraße 2438 nach Mühlbach - Karlstadt zur Verfügung.
Die Umfahrungsstrecke beträgt ca.10 km.
 
Ausgenommen von der v. g. Vollsperrung ist der Geh- und Radweg zwischen Laudenbach und Klein-Laudenbach, welcher nach dem jetzigen Kenntnisstand im Laufe der Felssicherungsmaßnahme nur für wenige Tage vollständig gesperrt werden muss.
Im Zuge der geplanten Vollsperrung der St 2300 bzw. aufgrund von ersten Anträgen seitens der Herren Stadträte Wittstadt und Tröster sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 07.02.2024 erfolgte eine Prüfung, ob der Geh- und Radweg für den motorisierten Fahrverkehr für die Dauer der Bauzeit freigegeben werden könnte.

Aufgrund der nachfolgenden Punkte scheidet die Nutzung des Geh- und Radwegs für den motorisierten Fahrverkehr aus Sicht der Fachbereiche 1, 2 und 3 aus:
 
 
mangelnde bauliche Geeignetheit des Geh- und Radwegs - u. a. hinsichtlich einer längeren Nutzung durch den motorisierten Fahrverkehr - aufgrund u. a. Kurvenradien / Schleppkurven, unbefestigte / weiche Seitenbereiche / Bankette
 
► erforderlicher Einsatz einer Lichtzeichenanlage, welche verbunden ist mit längeren Wartezeiten (Strecke ca. 500 m - Umlaufzeit der Schaltphasen von geschätzt mind. 5 - 6 Minuten, da der langsamste Verkehrsteilnehmer angenommen werden muss - hier Radverkehr)
 
► für eine ausgewiesene Umleitungsstrecke / Umfahrungsstrecke bestehen die gleichen Erforderlichkeiten hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht wie bei einer "normalen" Straße (Absturzsicherung, Bankette, Winterdienst, usw.), welche hier nicht gewährleistet werden können
 
► Zusammenführung der Verkehrsarten (motorisierter Fahrverkehr und Radverkehr) - Konflikte zwischen motorisierten Fahrzeugverkehr und Radfahrern (evtl. auch Fußgängern)
 
► "Ausschluss" / Umleitung der Fußgänger in Richtung Main (dort teilweise über Erdwege, welche aber nicht befestigt und im Frühjahr durch Nässe, usw. nur eingeschränkt nutzbar sind)
 
► evtl. Nutzung der Strecke auch vom überörtlichen Verkehr, sobald diese Umfahrungsstrecke bekannt wird (z. B. aus Himmelstadt, usw.)
► zusätzliche Kosten welche von der Stadt Karlstadt zu tragen sind

► Kritik seitens des Radverkehrs, zwecks Bevorzugung des motorisierten Fahrzeugverkehrs (widerspricht u. a. dem Ziel der Fahrradfreundlichkeit der Stadt Karlstadt)
 
► es handelt sich vor Ort um einen überörtlichen (touristischen) Geh- und Radweg (5-Sterne-Radweg/D5-Netz); die Bauzeit ist bis in den Frühling hinein geplant und der touristische Radverkehr nimmt dann stetig wieder zu
 
► die Umfahrungsstrecken für den motorisierten Fahrverkehr über Himmelstadt bzw. Stadelhofen sind zumutbar
 
► das Staatliche Bauamt Würzburg gewährleistet die Verkehrssicherheit entlang der Umleitungsstrecke (St 2300 - B 27)
 
► der Geh- und Radweg befindet sich im Überschwemmungsbereich des Mains; dies führt dazu, dass selbst geringfügige bauliche Veränderungen (Bankette, usw.) zunächst mit u. a. dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen und von dort zu genehmigen sind
 
► der Geh- und Radweg grenzt auf der gesamten Länge an einen Auwald des Mains mit Buhnenfeldern an, so dass auch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen ist; erhebliche Beeinträchtigungen sind zu vermeiden
 
Hierzu wurden auch Stellungnahmen der nachfolgenden Behörden eingeholt, welche sich wie folgt geäußert haben:
 
Staatliches Bauamt Würzburg
 
► bei dem Weg handelt es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg
 
► der Geh- und Radweg ist bautechnisch weder von der Breite noch von der Belastungsklasse für den Kfz-Verkehr ausgelegt; sollte dieser durch Kfz. befahren werden, wird der Geh- und Radweg nach wenigen Tagen beschädigt sein (Spurrillen, Risse, Ausbrüche); aufgrund der geringen Breite wird auch in kürzester Zeit der Grünstreifen (Bankett) zerstört
 
► der Freistaat Bayern wird sich kostenmäßig zwecks der Beseitigung von Schäden u. ä. nicht beteiligen
 
► der Geh- und Radweg ist aus Verkehrssicherheitsgründen ungeeignet; es fehlt an jeglicher Art der Beleuchtung und Markierungen
 
► erhebliche Beeinträchtigung von Fußgänger und Radfahrern
 
Fazit: Das Staatliche Bauamt Würzburg kann eine Nutzung des Geh- und Radwegs durch den Kfz.-Verkehr nicht befürworten.
 
 
Polizeiinspektion Karlstadt
 
► es werden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherung von Fußgängern und Radfahrern gesehen
 
► die Streckenführung ist nicht für Kfz.-Verkehr geeignet (mangelnde Breite, Kurven, usw.)
 
► seit der Einrichtung der Vollsperrung der St 2300 sind etliche Beschwerden eingegangen, dass der Geh- und Radweg verkehrswidrig von PKWs befahren wird (berichtet wurde von Verkehrsgefährdungen und das Radfahrer bedrängt wurden)
 
► vor Ort sind einzelne Radfahrer aber auch größere Gruppen an Radfahrern unterwegs
 
► der Geh- und Radweg wird auch insbesondere von Kindern genutzt

► während der "schönen Jahreszeit" wird der Geh- und Radweg auch von Schulkindern genutzt, welche mit dem Fahrrad zu den Schulen nach Karlstadt fahren; aufgrund der Länge der Bauzeit ist mit einer verstärkten Nutzung in den nächsten Wochen zu rechnen
 
► Kontrollen:
* seitens der Polizei wurden mehrere Kontrollen durchgeführt
* es kam zu mehreren kostenpflichtigen Verwarnungen
* es wurde seitens der Polizei beobachtet, wie die dortigen Absperrschranken von Fahrzeugführern wiederholt entfernt wurden
* Fahrzeugführer fahren dicht auf die Radfahrer auf, so dass diese sich bedrängt fühlen und in den Grünbereich ausweichen
* die Radfahrer werden trotzt dem zu geringen Abstand durch Fahrzeugführer überholt und seitlich abgedrängt
 
Fazit: Die Polizei lehnt aus Verkehrssicherheitsgründen die Befahrung des Geh- und Radweges durch Kraftfahrzeuge ab.
 
 
Landratsamt Main-Spessart (Mobilität / Radverkehr / Tourismus)
 
► es handelt sich um einen überörtlichen Geh- und Radweg (D5-Netz)
 
► bei einer Veränderung bzw. einem Eingriff in diesen Geh- und Radweg ist auch der Tourismusverband Franken zu beteiligen
 
► das D5-Netz wird regelmäßig von unabhängigen (touristischen) Prüfern befahren und bewertet (solche Maßnahmen können zu einer Abwertung des überörtlichen Radwegs führen)
 
► der Radverkehr wird seitens des Lkrs. MSP gefördert und auch dieser Radweg ist im dortigen Radverkehrskonzept beinhaltet
 
► im Laufe der nächsten Wochen (Frühjahr) ist mit einer erheblichen Zunahme der touristischen Bedeutung zu rechnen
 
► die Anzahl der Radfahrer wird in der nächsten Zeit wieder erheblich steigen und es sind dort auch viele Radtouristen in größeren Gruppen unterwegs
 
Fazit: Seitens des LRA MSP (Radverkehr) wird eine Freigabe des Geh- und Radweges nicht befürwortet.


Abschließend ist in dieser Hinsicht auch anzumerken, dass nach Abstimmung mit Behördenvertretern und Bauunternehmen weitere Baumaßnahmen in den Zeitraum der Vollsperrung (Felssicherungsmaßnahme) in der Laudenbacher Straße in Mühlbach durchgeführt werden.
Zum einen hinsichtlich der erforderlichen halbseitigen Sperrung betreffend des Abbruchs des alten Schulgebäudes und ferner die Verlegung von Glasfaserleitungen mittels halbseitiger Sperrung bzw. später folgender Vollsperrung im Bereich der dortigen Engstelle.
 
 
Herr Tröster wies auf die seiner Ansicht nach extreme Belastung der Laudenbacher Bevölkerung durch die Maßnahme hin. Zudem hat er ca. 350.000 Mehrkilometer mit entsprechender CO² Belastung errechnet.
 
Herr 1. Bürgermeister Hombach verwies auf die Baustelle zur Realisierung der Abbiegespur im Stadtteil Gambach. Hier musste die Bevölkerung über einen sehr langen Zeitraum eine Umleitung über Gössenheim in Kauf nehmen.
 
 
Herr Köhler stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung, da keine neuen Sachverhalte in der laufenden Diskussion vorgebracht wurden.
 
Herr 1. Bürgermeister Hombach gab Herrn Tröster anschließend die Möglichkeit zur Gegenrede.
 
In der Gegenrede äußerte Herr Tröster, dass alternativ eine Öffnung der Strecke von 08.30 bis 09.00 Uhr erfolgen oder auch der städtische Kleinbus eventuell eingesetzt werden könnte. Herr 1. Bürgermeister Hombach erläuterte, dass dies keine Gegenrede sei, sondern eine weitere Umformulierung des Antrages. Nachdem von den weiteren Fraktionen keine Gegenrede erfolgte, ließ Herr 1. Bürgermeister Hombach über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
 
 

Beschluss:
Der Stadtrat fasste folgenden Beschluss:
Nach einer erfolgten Güterabwägung wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 07.02.2024 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht zu entsprechen, da u.a. die erforderliche Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
 
 




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