zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Aufstellung und Fortschreibung des Städtebauförderprogramms 2024 für die Altstadt Karlstadt und der Ortskernsanierung Karlburg



Sachvortrag:
 
Für die Altstadtsanierung Karlstadt und die Neugestaltung des Ortskernes Karlburg ist jährlich der voraussichtliche Bedarf an Städtebauförderungsmitteln für das kommende und die drei Fortschreibungsjahre an die Regierung von Unterfranken zu melden. Die Altstadtsanierung ist von Beginn an im Bund-Länder-Programm aufgenommen und zwischenzeitlich in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz überführt worden. Die Sanierung des Ortskernes Karlburg wird aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogram bezuschusst. Für die anstehenden bzw. fortzuführenden Maßnahmen in den drei Sanierungsgebieten Altstadt sowie im Ortskern Karlburg hat die Verwaltung das Bauprogramm und den Mittelbedarf für das Jahr 2024 erstellt.
 
Für die Regierung von Unterfranken als Bewilligungsbehörde ist eine beschlussmäßige Behandlung der vorgesehenen Maßnahmen durch den Stadtrat erforderlich. Diese beschlussmäßige Behandlung wird mit der Einschränkung versehen, dass die Haushaltserstellung ggf. bei der einen oder anderen Maßnahme, Anpassungen an den tatsächlichen Erfordernissen und Möglichkeiten notwendig machen.
 
 
Rückblick 2023
 
Altstadt Karlstadt
 
 
 
Ortskernsanierung Karlburg
 
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms "Engerer Ortskern Karlburg" mit Stichtag 29. November 2023 insgesamt drei Maßnahmen beantragt und im Haushaltsjahr 2023 bis zum Stichtag 25.000 Euro an Fördermitteln im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms Ortskernsanierung Karlburg ausgezahlt.
 
Insgesamt sind im Jahr 2023 durch
 
·        Baukostensteigerungen,
·        Materialkostenverteuerung,
·        die inflationären Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
·        sowie der gestiegenen Zinsen
 
bedingt, ein Rückgang von umfassenden Sanierungen zu beobachten. Durch den Zinsanstieg werden Bautätigkeiten zwar teurer, allerdings kann die Städtebauförderung in Zukunft möglicherweise wieder die privaten Bauherren in den Sanierungsgebieten finanziell unterstützen.
 
 
 
 
Programm 2024
 
Altstadt Karlstadt
 
1.Sanierungsgebiet nordwestliche Altstadt (Sanierungsgebiet I)
 
keine Maßnahme
 
2. Sanierungsgebiet südwestliche Altstadt (Sanierungsgebiet II)
 
Das Einzeldenkmal Hauptstraße 52 wurde voruntersucht, die Sanierung und Modernisierung wird durch den Besitzer durchgeführt, da durch die Regierung von Unterfranken eine Einzelobjektsförderung negiert wurde, nur mit Mitteln aus dem Kommunalen Förderprogramm unterstützt.
 
Der Citymanager wird durch die Städtebauförderung finanziell gefördert. Der Vertrag ist ausgelaufen, der Verwendungsnachweis wird 2024 eingereicht.
 
Das Turmkaufhausareal wurde statisch und denkmalpflegerisch voruntersucht, gefördert mit Mitteln des Landesamts für Denkmalpflege, der Abschlussbericht steht aus. Zusätzlich wurde ein Fachbüro mit den vorplanerischen Leistungen zur Konzeption des "Turmkaufhauses"; Brückenstraße 2 und 4 sowie Untere Spitalgasse 5 und 7 beauftragt.
 
Für das Areal südlich des Baggertsweges (einschließlich des Hegewaldgeländes) wurde eine Voruntersuchung für eine sinnvolle Nutzung und ein Raumprogramm als zielführende Grundlage für die mögliche Auslobung eines Wettbewerbs durchgeführt. Dahin gehend hat der Stadtrat hinsichtlich der Ausweisung eines Stadtumbaugebiet noch Beschlüsse zu fassen, um die Förderfähigkeit durch die Städtebauförderung sicherzustellen. Die Bestandsgebäude auf dem Hegewaldareal sollen wirtschaftlich und baulich überprüft werden, eine Abfrage auf Förderung dieser Maßnahme steht nach Kostenermittlung aus.
 
Die Stadt Karlstadt hat die Machbarkeitsstudie Bahnhofsumfeld beauftragt, dies wird durch Städtebaufördermittel (29.300 Euro) gefördert, diese Studie nach wie vor ist in Bearbeitung. Die Abstimmungen mit der Deutschen Bahn gestalten sich sehr schwierig.
 
Ebenso wurde ein Antrag auf Förderung einer Verkehrsuntersuchung für die Entwicklung des Bahnhofareales gestellt, da im Rahmen der Machbarkeitsstudie erkannt wurde, dass die Studie insgesamt nur schlüssig bearbeitet werden kann, wenn man Untersuchungen hinsichtlich eines möglichen ZOB/Mobilitätsknoten durchführt. Die Zustimmung des Fördergebers Regierung von Unterfranken ist erfolgt, die Verkehrsuntersuchung ist in Bearbeitung.
 
3.Sanierungsgebiet östliche Altstadt (Sanierungsgebiet III)
 
Die Stadt hat das Anwesen Hauptstraße 23/25 veräußert, es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren eine mit Städtebauförderungsmitteln geförderte Sanierung durchgeführt wird, Mittel sind angemeldet, konkrete Pläne liegen der Verwaltung immer noch nicht vor.
 
Die weiterführende Planung für die Gassen nördlich der der Neuen Bahnhofstraße (Brunnengasse, Jahnstraße, Teilbereiche der Unteren Kirchgasse und Langgasse) zur Neugestaltung in einem ersten Bauabschnitt wurde vergeben, um hier die letzten 10 Prozent der Gassen im Sanierungsgebiet Altstadt Karlstadt zu sanieren. In diesem Zuge werden auch die Jahnanlage und der Ehrenhain planerisch zu betrachten sein. Angemeldet sind Städtebaufördermittel ab 2024. Die Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken sind erfolgt, die Erstellung eines Förderantrages steht an.
 
Ortskernsanierung Karlburg
 
Sanierungsgebiet Innerer Ortskern Karlburg (Sanierungsgebiet IV)
 
Nachdem die Bestandsgebäude in der Unteren Straße 6 teilweise abgebrochen wurden ist hier nach wie vor eine notwendige Ordnungsmaßnahme ins Auge zu fassen. Davon sind das Grundstück Untere Straße 4 betroffen sowie auch die Untere Straße 6. Durch Teilrückbau und Neubau könnten hier neue Grundstückszuschnitte für Wohngebäude wie auch ein Zugang zum Blockinnenbereich geschaffen werden. Eine Förderung im Programm "Innen statt außen " wird von der Regierung von Unterfranken zu prüfen sein. Die Abstimmung mit den Eigentümern stocken.
 
Zusätzlich sind mittelfristig Mittel für die Umgestaltung Kolpingplatz/Rosenanger (Ausfluss aus der Bürgerbeteiligung, Allgemeinzustand etc.) vorgesehen.
 
Die Ortsstraßen im Ortskern sollen umgestaltet werden. Erste Maßnahme wäre die Straße "Zum Sportgelände". Die Vorplanungen laufen. Ob eine Förderung im Rahmen des Bayerischen Förderprogrammes möglich ist, muss noch geklärt werden.
 
 
Insgesamt sind für das Jahr 2024 Maßnahmen mit einem Zuschussaufwand von 461.000 Euro für die Sanierungsgebiete I - III in der Altstadt Karlstadt vorgesehen. Für die Ortskernsanierung Karlburg ergibt sich ein Investitionsbedarf von 25.000 Euro. Die Sanierungsplanung für die Jahre 2024 - 2027 sieht Maßnahmen mit folgenden förderfähigen Kosten vor:
 
Altstadtsanierung Karlstadt
 
im Jahr 2025                      345.000 Euro
im Jahr 2026                      545.000 Euro
im Jahr 2027                      332.000 Euro
 
Ortskernsanierung Karlburg
 
im Jahr 2025                        75.000 Euro
im Jahr 2026                      325.000 Euro
im Jahr 2027                      345.000 Euro
           
Die endgültige Überprüfung der jeweiligen Haushaltsansätze und der bereitzustellenden Finanzierungsmittel erfolgt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2024 und wird den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Karlstadt angepasst. 
 
 

Beschluss:
 
Der Stadtrat billigte einstimmig die, von der Verwaltung erstellte Bedarfsmitteilung an Städtebaufördermitteln für das Jahr 2024. Der Städtische Kostenanteil für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen der Altstadtsanierung Karlstadt und der Ortskernsanierung Karlburg wird im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt und tatsächlich nach Erfordernissen und Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung angepasst.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 



nach oben
Stadtverwaltung Karlstadt
Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
Tel.: 09353 7902-0
E-Mail: info@karlstadt.de
Stadtverwaltung Karlstadt
Zum Helfenstein 2 · 97753 Karlstadt · Tel.: 09353 7902-0 · info@karlstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung