Herr Kraft nahm Bezug auf den Tagesordnungspunkt "Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in der Julius-Echter-Straße in Karlstadt" der in der Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses vom 19.04.2018 behandelt wurde.
Er bat um Mitteilung auf welcher Rechtsgrundlage der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen bzw. den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen und wie zukünftig mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes umgegangen werden soll.
Herr 1. Bürgermeister Dr. Kruck verwies auf § 12 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Karlstadt. Aufgrund von in der Vergangenheit vom Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss erteilten Befreiungen ging er von lediglich geringfügigen Ausnahmen gem. § 31 BauGB aus. Zukünftig werden dem Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss mehr Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgelegt.
Herr Kraft wollte wissen, ob eine Liste vorhanden ist, auf der die vom 1. Bürgermeister Dr. Kruck erteilten Befreiungen aufgeführt sind.
Herr Amrhein bejahte dies. Die Liste mit den erteilten Befreiungen wird vierteljährlich den Mitgliedern des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses zugesandt.