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1. Änderung der Satzung der Stadt Karlstadt für den Integrationsbeirat



Sachvortrag:
 
Mit Beschluss vom 25.06.2015 hat der Stadtrat Karlstadt die Satzung der Stadt Karlstadt für den Integrationsbeirat erlassen.
 
Die Satzung ist am 16.07.2015 in Kraft getreten.
 
§ 5 dieser Satzung regelt die Berufung bzw. Wahl des Integrationsbeirates wie folgt:
 
 
"(1) Die Mitglieder des Integrationsbeirates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
 
(2) Die Wahl wird von der Stadt gemäß der Wahlordnung für den Integrationsbeirat, in der auch die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit geregelt sind, durchgeführt.
 
(3) Für den Zeitraum 01.08.2015 - 31.07.2018 werden die Mitglieder des Integrationsbeirates in Abweichung von Abs. 1 nicht gewählt, sondern durch den Stadtrat berufen."
 
Mit Schreiben vom 06.02.2018 hat der Integrationsbeirat folgenden Antrag gestellt:
 
"Antrag auf Verlängerung der Amtszeit des berufenen Integrationsbeirates bis März 2020
 
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.02.2018
 
I.   Antrag
 
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung des Integrationsbeirates der Stadt Karlstadt endet die Amtszeit des berufenen Integrationsbeirates am 31.07.2018.
Deswegen bittet der Integrationsbeirat die Stadt Karlstadt um Verlängerung der Amtszeit des Integrationsbeirates bis zu den Kommunalwahlen im Jahr 2020.
 
II. Begründung
 
Da die Mitglieder des Integrationsbeirates in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sollen (§ 5 Abs. 1 der Satzung des Integrationsbeirates), ist die Erarbeitung einer Wahlordnung unabdingbar. Ebenso muss diese in die Satzung des Integrationsbeirates aufgenommen werden, was auch eine Änderung der Satzung zur Folge hat. Dieser Prozess benötigt eine Vorlaufzeit und muss rechtlich geprüft werden.
Die Amtszeit bis zu den Kommunalwahlen im Jahr 2020 zu verlängern, hat den Vorteil, dass die Amtsperiode des Integrationsbeirates mit der Wahlzeit des Stadtrates übereinstimmen würde. Somit wäre § 4 Abs.4 der Satzung des Integrationsbeirates erfüllt.
 
III. Einstimmiger Beschluss nach Abstimmung
Der Integrationsbeirat stellt einstimmig den Antrag auf Verlängerung der Amtszeit.
Stimmen: 7 : 0
 
 
Adam Erek
Vorsitzender"
 
FB 1 nimmt zum Antrag des Integrationsbeirates vom 06.02.2018 wie folgt Stellung:
 
Bezüglich der erstmaligen Etablierung  des Integrationsbeirates war der Stadtrat seinerzeit der Auffassung gewesen, dass die Mitglieder des Integrationsbeirates zunächst einmal berufen und nicht gewählt werden sollen.
 
Erst nach einer gewissen Zeit, nach der das Wirken des Integrationsbeirates in der Bürgerschaft bekannt geworden sei und Akzeptanz erfahren habe, sollten die Mitglieder des Integrationsbeirates gewählt werden. Letztlich sollte durch diese Vorlaufzeit erreicht werden, dass Wahlvorschläge mit geeigneten Persönlichkeiten eingereicht werden und eine akzeptable Wahlbeteiligung erreicht wird.
 
Nachdem der Integrationsbeirat hinsichtlich einer Wahl noch keine Überlegungen angestellt hat und der Zeitraum der Berufung der Mitglieder am 31.07.2018 endet, schlägt FB 1 vor, die Mitglieder des Integrationsbeirates erneut zu berufen, und zwar für den Zeitraum 01.08.2018 - 30.04.2020, also bis zum Ende der Wahlzeit 2014 - 2020 des Stadtrates Karlstadt (Art. 23 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG).
 
Nach Ablauf der Amtszeit des Integrationsbeirates am 30.04.2020 führt der amtierende Integrationsbeirat nach § 4 Abs. 4 S. 2 der Satzung für den Integrationsbeirat die Geschäfte kommissarisch bis zu einem Zeitraum von höchsten zwölf Monaten weiter.
 
Im zeitlichen Nachfeld zur Kommunalwahl 2020 könnte dann der Integrationsbeirat i.S.d. § 5 Abs. 1 der Satzung für den Integrationsbeirat auf die Dauer von sechs Jahren gewählt werden, so dass die Amtszeit des Integrationsbeirates und die Wahlzeit des Stadtrates übereinstimmen.
 
Nachrichtlich wird noch ausgeführt, dass nach Art. 10 Abs. 1 S. 2 GLKrWG am Tag einer Gemeinde- oder Landkreiswahl keine sonstigen Abstimmungen stattfinden dürfen.
 
Folgende Satzung wird vorgeschlagen:
 
Satzung
Zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Karlstadt
für den Integrationsbeirat
 
Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund der Art. 23 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335), folgende Satzung:
 
§ 1
 
Die Satzung der Stadt Karlstadt für den Integrationsbeirat wird wie folgt geändert:
 
Der bisherige § 5 Abs. 3 erhält folgende Neufassung:
 
(3) Für den Zeitraum 01.08.2015 - 30.04.2020 werden die Mitglieder des Integrationsbeirates in   Abweichung von Abs. 1 nicht gewählt, sondern durch den Stadtrat berufen.
 
 
§ 2
 
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Karlstadt,
STADT KARLSTADT
 
 
 
 
Dr. Paul Kruck
Erster Bürgermeister
 

Beschluss:
Der Stadtrat beschloss einstimmig die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Karlstadt für den Integrationsbeirat.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 




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