Genehmigung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
Sachvortrag:
Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Auf Grund der Einwohnerzahl entfallen auf die Stadt Karlstadt mindestens 9 Schöffenvorschläge.
Die Vorschlagsliste lag in der Zeit vom 19.02.2018 bis 15.03.2018 zur Eintragung auf.
Während dieser Zeit haben sich 12 Personen in die Vorschlagsliste eingetragen:
Merklein Paul
Günzel Barbara
Grimmig René
Wingenfeld Karoline
Kohlhepp Tobias
Thesen Stefan
Schwind Bernhard
Hilpert Werner
Amthor Christine
Klinger Stefan
Rüb Elmar
Gopp Gerhard
Um Beschlussfassung über die Vorschlagsliste wird gebeten. Nach § 36 Abs. 1 GVG ist für die Beschlussfassung die Zustimmung von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss einstimmig der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.