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öffentlich


Bericht über den Jahresabschluss der WSK GmbH für das Geschäftsjahr 2017 und Entlastung durch die Gesellschafterversammlung



Sachvortrag:
 
Der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde am 25. April 2018 dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Jahresabschluss wird von den örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfungsorganen der Stadt Karlstadt inhaltlich uneingeschränkt geprüft (Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010). Eine Prüfung durch einen externen Abschlussprüfer ist deshalb nicht erforderlich.
 
Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens 2017
Das Geschäftsjahr 2017 schließt, mit einem Jahresverlust in Höhe von -4.342,31 EUR, ab. Im Berichtszeitraum wurde für das einzig verbliebene Grundstück Fl.Nr. 2286/11 ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen.
 
Der Verlust im abgelaufenen Geschäftsjahr ist durch die laufenden Betriebskosten (Zinsaufwendungen, Personal- und Verwaltungskosten) der Gesellschaft entstanden.
 
Der Jahresverlust von -4.342,31 EUR soll mit dem bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Verlustvortrag zum 31.12.2017 beträgt somit
 
Verlustvortrag aus Vorjahren                 -42.353,66 EUR
Jahresverlust 2017                               -  4.342,31 EUR
Verlustvortrag auf neue Rechnung         -46.695,97 EUR
 
 
Entwicklung im Jahr 2018
Für das einzig vorhandene Baugrundstück Fl-Nr. 2286/11, Nähe der Bodelschwinghstraße wurde am 10.01.2017 ein Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung mit der Domizilium Karlstadt GmbH geschlossen. Die aufschiebende Bedingung endet mit Erlangung der Baugenehmigung.
 
Die Baugenehmigung wurde durch das Landratsamt Main-Spessart Anfang 2018 erteilt, somit wird der vereinbarte Kaufpreis im Geschäftsjahr 2018 kassenwirksam und beeinflusst damit das Jahresergebnis maßgeblich.
 
 
Antrag
Nach § 8 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages (vom 27. Juni 1994) hat der Aufsichtsrat die Bilanz festzustellen. Der Geschäftsbericht 2017 ist dem Stadtrat (Gesellschafterversammlung) danach vorzulegen, er entscheidet über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung (§ 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages).
 

Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme
305.950,71
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
1,00
- das Umlaufvermögen
305.949,71
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
83.304,03
- die Verbindlichkeiten
222.646,68
Summe der Erträge
0,00
Summe der Aufwendungen
4.342,31
Jahresverlust 2017
4.342,31

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 4.342,31 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Frau Baier war noch nicht zur Sitzung erschienen.




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