27. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Firma Aldi GmbH & Co. KG in der Gemarkung Karlstadt; Feststellungsbeschluss
Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2017 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Östlich der Würzburger Straße" und in seiner Sitzung am 25.01.2018 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet "Einzelhandel" für das Gelände der Aldi GmbH & Co. KG, Fl.-Nr. 3595, Würzburger Straße 1h in der Gemarkung Karlstadt beschlossen.
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch den Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss am 19.04.2018 wurde die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen und dem Stadtrat empfohlen, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände der Aldi GmbH & Co. KG als Sondergebiet "Einzelhandel" festzustellen.
Beschluss:
Der Stadtrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Stadtrat stellt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet "Einzelhandel" für das Gelände der Aldi GmbH & Co. KG fest.
Die Verwaltung wir beauftragt, nach Vorlage der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung diese bekannt zu machen.
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