Mit dem Erwerb des Hegewaldgeländes wird seit 2021 in einem intensiven Beteiligungsprozess zukünftige Entwicklungen und Strategien für die Südstadt mit dem Hegewaldgelände erarbeitet. Auf der Grundlage einer breit angelegten Analyse, u. a. mit Eigentümergesprächen, wurden mit einem städtebaulichen Strukturkonzept und einer Maßnahmenbeschreibung die Grundlagen für den Teilbereich eines Stadtumbaugebietes hergeleitet und definiert.
Der Geltungsbereich für das geplante Stadtumbaugebiet beschränkt sich jedoch nicht nur ausschließlich auf das Areal des Hegewaldgeländes sondern umfasst das gesamte Mainufer als Naherholungs- und Freizeitbereich, die Jahnanlage mit ehem. Stadtbefestigung, den Stadteingang der Gemündener Straße sowie die Entwicklungsflächen nördlich und westlich des Bahnhofes, das Bahnhofsumfeld mit barrierefreier Querung der Bahntrasse und B 27 mit Entwicklungsflächen östlich der Bahnlinie. Zudem beinhaltet es die Ringstraße als Entwicklungsfläche westlich der Bahn, den südlichen Stadtgraben wie auch das südliche Stadtentree "Würzburger Platz". Des Weiteren soll der Stadtfriedhof umgestaltet, die Verkehrsstrukturen neu geordnet und eine zentrale Parkierungsanlage in der Südstadt mit betrachtet werden.
Im Zusammenwirken der Planungsgruppe, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit wurden die Entwicklungsschwerpunkte und Anforderungen erarbeitet und auf Basis der festgestellten städtebaulichen Missstände, die in der Anlage 2 beschriebenen Schwerpunktemaßnahmen im Stadtumbaugebiet IV - Altstadtring her- und abgeleitet.
Damit die Stadt Karlstadt im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswerte Quartiere gestalten" als Teilprogramm der Städtebauförderung in den Genuss von Fördermitteln kommt, ist die räumliche Festlegung eines Fördergebietes (Stadtumbaugebietes nach § 171 b) BauGB) zu beschließen, um zu gewährleisten, dass die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit förderfähigen Einzelmaßnahmen nach den Städtebauförderrichtlinien mit Mitteln bedacht wird.
Eine Beschlussempfehlung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses liegt vor.
Der Stadtrat beschloss einstimmig für das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet das "Stadtumbaugebiet IV - Altstadtring" festzulegen. (Anlage 3)
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |