zu TOP 09 zu TOP 11 TOP 10
öffentlich


Planungen der B 26n;
Beschlussfassung zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz



Sachvortrag:
 
Nach in Kraft treten des Bundesverkehrswegeplanes 2030 läuft aktuell im Verfahren zur Verwirklichung der B 26n das Linienbestimmungsverfahren, das durch den Bund abgeschlossen werden muss. Wie Herr Dr. Fuchs, Leiter des Staatlichen Bauamtes, im Stadtrat bereits erörterte wurden erste Planungsleistungen wie Vermessung, faunistische Erhebungen und weitergehende Verkehrsuntersuchungen bereits vergeben.
 
Die vom Stadtrat gebildete Arbeitsgruppe B 26n hat sich mit dem aktuellen Stand befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der seit einiger Zeit angekündigte Ausbauplan für das der B 26n nachgeordnete Verkehrsnetz noch nicht vorliegt. Die Vorgaben aus der landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.2011 sind hierzu eindeutig:
Der Landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.201, Seite 12
"II . Maßgaben
2. Verkehr
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass zusätzlicher überregionaler Schwerverkehr von dafür nicht geeigneten Straßen und Ortsdurchfahrten ferngehalten wird.
 
2.4. Im Falle einer Realisierung in landesplanerisch nicht erwünschten, zeitlich weit auseinander liegenden Bauabschnitten (s. Maßgabe A II 1) sollen rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Abschnitts zwischen Karlstadt und  der Anschlussstelle bei Arnstein die Möglichkeiten zur Verminderung negativer Auswirkungen im nachgeordneten Straßennetz genutzt werden. Hierzu gehören insbesondere
 
·         Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrbelastungen in den Ortsdurchfahrten der Gemeinde Steinfeld sowie in Stetten, Birkenfeld und Billingshausen,
 
·         . . .
 
·         Maßnahmen zur Verminderung der zusätzlichen Verkehrsbelastungen im Maintal zwischen Karlstadt und Würzburg (B 27 und St 2300) sowie
 
·         die Umsetzung der im 7. Staatsstraßenausbauplan vorgesehenen Ortsumgehung Wiesenfeld vor Inbetriebnahme der B 26n."
 
Die Arbeitsgruppe hält es daher für erforderlich zum jetzigen Zeitpunkt konkrete Vorschläge hinsichtlich der Planungen und der Umsetzung der Ertüchtigung des nachgeordneten Verkehrsnetzes vom Staatlichen Bauamt einzufordern.
 
Es sollen alle benachbarten Städte und Gemeinden dazu aufgerufen werden, ihre Forderungen zur Ertüchtigung des Verkehrsnetzes und somit die Vermeidung von Nachteilen für ihre Ortschaften gemeinsam mit der Stadt Karlstadt und dem Landkreis gegenüber dem Staatlichen Bauamt vorzubringen.
 
Im weiteren Fortgang ist es geplant, Herrn Dr. Fuchs zur Stadtratssitzung am 19.07.2018 einzuladen, um vor dem Gremium über den aktuellen Planungsstand und weitere straßenbauliche Themen zu berichten.
 
 

Beschluss:
Der Stadtrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stadt Karlstadt fordert das Staatliche Bauamt auf, angesichts der Zunahme der Verkehrsströme durch den Bau der B26n bei Arnstein (1. Bauabschnitt) und von Müdesheim bis nach Karlstadt (2. Bauabschnitt)
  1. konkrete Vorschläge für die Entlastung der betroffenen Ortsdurchfahrten und der Ertüchtigung des nachgeordneten Verkehrsnetzes zu erarbeiten,
  1. die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor der (Teil)Fertigstellung der Bauabschnitte, jedenfalls vor deren Verkehrswirksamkeit zu gewährleisten.
  1. Alle benachbarten Städte und Gemeinden werden aufgerufen, ihre Forderungen zur Ertüchtigung des Verkehrsnetzes und somit die Vermeidung von Nachteilen für ihre Ortschaften gemeinsam mit der Stadt Karlstadt und dem Landkreis Main-Spessart gegenüber dem Staatlichen Bauamt vorzubringen.
Der Stadtrat folgt hierbei den Vorgaben der Landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.2011

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 




nach oben
Stadtverwaltung Karlstadt
Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
Tel.: 09353 7902-0
E-Mail: info@karlstadt.de
Stadtverwaltung Karlstadt
Zum Helfenstein 2 · 97753 Karlstadt · Tel.: 09353 7902-0 · info@karlstadt.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung